AGB der MESSE DRESDEN
(1) Die überlassenen Hallen, Räume und Flächen dürfen nur zu dem im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Zweck genutzt werden.
Die Weitergabe der Rechte aus diesem Vertrag ist nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Veranstalter untersagt, die Rechte an Dritte z. B. an andere Veranstalter zu übertragen
(2) Ist es der MESSE DRESDEN aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig möglich, dem Veranstalter die vertraglich festgeschriebenen Hallen und Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt zum Gebrauch zu überlassen, werden beide Vertragsparteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Weitergehende Ansprüche gegen die MESSE DRESDEN sind dabei ausgeschlossen. Der Veranstalter wird auf die Versicherbarkeit des Ausfallrisikos ausdrücklich hingewiesen.
Hat die MESSE DRESDEN die Unmöglichkeit oder den Verzug zu vertreten, so bleiben weitergehende Ansprüche des Veranstalters unberührt.
(3) Bei Teilüberlassungen der Hallen, Räume und Flächen behält sich die MESSE DRESDEN die Überlassung der restlichen Flächen an weitere Veranstalter vor.
(4) Jegliche Aufbauten, Einbauten und Veränderungen an vorhandenen Einrichtungen, Möblierungen und Anlagen im gesamten Messegelände bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der MESSE DRESDEN.
(1) Der Veranstalter gewährleistet die Einhaltung aller ihm obliegenden Verpflichtungen und die Durchführung der ent-sprechenden Maßnahmen aus den Technischen Richtlinien.
(2) Um den Mindestanforderungen eines kontinuierlichen Veranstaltungsablaufes gerecht zu werden sowie Sicherheit und Ordnung zu garantieren, übernimmt der Veranstalter, die von der MESSE DRESDEN angebotenen Serviceleistungen aus folgenden Bereichen:
- Elektro- und Wasserinstallation
- Telekommunikation und Internet
- Speditionsdienstleistungen innerhalb des Messegeländes (bei Messen und messeähnlichen Veranstaltungen)
- Reinigung
- Abhängungen und Lastaufnahmen in allen Bereichen der Decke
- Geländebewachung
Die Auftragsvermittlung übernimmt die MESSE DRESDEN. Anderweitige Absprachen bedürfen der Schriftform.
(3) Beabsichtigte Werbemaßnahmen im Messegelände sind mit der MESSE DRESDEN abzustimmen.
(4) Angestellten und Servicepartnern der MESSE DRESDEN ist ungehinderter Zugang und die Zufahrt zum Messegelände zu ermöglichen.
(5) Für die medizinische Erstversorgung seiner Besucher ist der Veranstalter verantwortlich. Im Eingangsbereich der MESSE DRESDEN sind entsprechende Betreuungsmöglichkeiten vorhanden.
1) Der Veranstalter hat der MESSSE DRESDEN Beschädigungen jeglicher Art, auch solche an Immobilien auf dem Gelände der MESSE DRESDEN, umgehend anzuzeigen.
(2) Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die während seiner Nutzungszeit im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung der Veranstaltung durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, Kunden, Zulieferer oder auf seine Veranlassung hin anwesende Dritte schuldhaft verursacht werden.
(3) Bei Inanspruchnahme der MESSE DRESDEN durch Dritte wegen Schäden, die vom Veranstalter zu vertreten sind, verpflichtet sich der Veranstalter, die MESSE DRESDEN im Innenverhältnis von solchen Inanspruchnahmen freizustellen und die Schadensregulierung unverzüglich vorzunehmen.
(4) Die MESSE DRESDEN übernimmt keine Haftung für Schäden an vom Veranstalter eingebrachten Gegenständen, es sei denn, dass die MESSE DRESDEN den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
(5) Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/. Die MESSE DRESDEN ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle teilzunehmen.
(6) Die Haftung der MESSE DRESDEN für höhere Gewalt oder Zufall ist ausgeschlossen.
(7) Die Benutzung des Parkplatzes und des Messegeländes geschieht auf eigene Gefahr. Die MESSE DRESDEN haftet nicht für die durch andere Fahrzeuge oder durch Dritte an abgestel¬lten Wagen und sonstigen Vermögensgegenständen verur¬sachten Schäden und nicht für Schäden oder Verluste am Inhalt der Fahrzeuge.
(1) Während der Durchführung einer Veranstaltung ist eine Mindesttemperatur von 20° C in den Veranstaltungsräumen vorgeschrieben. Weitere Leistungen, bzw. von dieser Festlegung abweichende Änderungen, werden zwischen Veranstalter und MESSE DRESDEN abgestimmt.
(2) Der entsprechende Energieverbrauch wird, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, von der MESSE DRESDEN an den Veranstalter berechnet. Die Berechnung des vom Veranstalter zu tragenden Verbrauches an Elektroenergie, Heizung/Lüftung und Wasser erfolgt durch Ablesen der Zähler vor Beginn und nach Beendigung der im Veranstaltungsvertrag festgelegten Zeiten.
(3) Anschlussmöglichkeiten für Energie, Wasser und Tele-kommunikation sind sowohl in den Hallen/Räumen als auch auf den Freiflächen vorhanden. Die Zu- bzw. Ableitungen von den vorhandenen Anschlussstellen dürfen nur von Technikern der MESSE DRESDEN oder deren Vertragsfirmen ausgeführt werden.
(4) Reinigungsleistungen und Kosten für die Nutzung/Betreuung der sanitären Einrichtungen werden auftragsbezogen berechnet.
(5) Gebühren für Telekommunikation werden automatisch per Computer erfasst und gesondert abgerechnet.
Angaben zur Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Transparenzgebot Art. 12 ff DSGVO
(1) Zweckbestimmung Unser Unternehmen be- und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Aufnahme und auftragsgebundenen Erfüllung von Geschäftsbeziehungen. Betroffen sind alle Datenkategorien zur Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Verpflichtungen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte auch in Drittländern mit unklarem Datenschutzniveau (i.d.R. Länder außerhalb der EU), die nicht am Geschäftszweck beteiligt sind, erfolgt nicht oder nur dann, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen gem. Art. 5 und 6 DSGVO. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so steht der betroffenen Person gem. Art 12 ff DSGVO und nach Maßgabe von § 32 BDSG das Recht auf transparente Information zu. Grundsätzlich werden nur solche Informationen verarbeitet und genutzt, die zur betrieblichen Aufgabenerfüllung erforderlich sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verarbeitungszweck stehen. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und den § 22 ff BDSG beachtet. Die Be- und Verarbeitung sensibler Daten ist gem. DSGVO ausschließlich unter dem Grundsatz des Erlaubnisvorbehaltes oder bei Vorlage einer gesetzlichen Grundlage gestattet.
(2) Die Rechte Betroffener Gemäß Art. 15 ff DSGVO haben Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Be- und Verarbeitung Ihrer Daten.
Weiterhin haben Betroffene gem. Art. 13 Absatz 2 Punkt c DSGVO das Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Be- und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Zukunft falls die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a DSGVO beruht. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dabei nicht berührt. Ein Widerruf sowie die Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten hat jedoch in der Regel zur Folge, dass der Zweck, für den die Daten erhoben wurden bzw. werden müssten, nicht erfüllt werden kann. Für die Wahrnehmung der Rechte ist die Schriftform erforderlich. Kontaktieren Sie uns dazu bitte per E-Mail unter info(at)messe-dresden.de.
(3) Löschung von personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn der Zweck für die Speicherung entfällt und keine Rechtsnorm (z.B. zur gesetzlichen Aufbewahrungsfrist) die Beibehaltung der Daten vorschreibt. Es gelten die Vorgaben des Art. 17 DSGVO in Verbindung mit § 35 BDSG. Sofern die Löschung durch gesetzliche, vertragliche oder handels- bzw. steuerrechtliche Gründe nicht möglich ist, kann eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten auf Wunsch des Betroffenen erfolgen. Für die Wahrnehmung des Rechtes ist die Schriftform erforderlich.
(4) Das Recht des Betroffenen auf Datenübertragbarkeit Das Unternehmen stellt das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO sicher. Jeder Betroffene hat das Recht eine Kopie seiner pb-Daten in einem üblichen maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten.
(5) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und des BDSG MESSE DRESDEN GmbH, Messering 6, 01067 Dresden
(6) Datenschutzbeauftragter des Unternehmens
Hermann. J. Janz, c/o Janz Consulting,
Schevenstr. 18, 01326 Dresden
(7) Beschwerderecht Jeder Betroffene hat gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde des Landes. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist unter E-Mail: saechsdsb(at)slt.sachsen.de erreichbar.
Erfüllungsort für alle vertragsgegenständlichen Pflichten der Parteien ist Dresden.
Gerichtsstand ist Dresden.
Downloads
- AGB der MESSE DRESDEN (Stand: Juli 2018) (672,7 KiB)
- Anlage 03 - Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (Stand 01.01.2025) (3,9 MiB)
- Anlage 04 - Technische Richtlinien (Stand 01.07.2024) (4,4 MiB)
- Anlage 05 - Sicherheitsbestimmungen Veranstaltungen (Stand 01.03.2026) (5,6 MiB)
- Anlage 06 - Sicherheitsbestimmungen Veranstaltungen auf Freiflaechen (Stand 01.07.2024) (3,9 MiB)
- Anlage 07 - Richtlinien für Abhängungen in der HALLE 1 (Stand 01.07.2024) (4,0 MiB)